Der Grundsteuermessbetrag ist eine steuerliche Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer, die von Eigentümern von Grundstücken und Immobilien gezahlt werden muss.
Der Messbetrag wird durch die Gemeinde oder Stadt festgesetzt und basiert auf dem Einheitswert des Grundstücks. Der Einheitswert wird durch das Finanzamt ermittelt und orientiert sich an verschiedenen Faktoren wie Nutzungsart, Lage, Größe und Zustand des Grundstücks.
Der Grundsteuermessbetrag wird in Promille des Einheitswertes angegeben. Je nach Kommune und Bundesland können die Promille-Sätze unterschiedlich hoch sein. In der Regel bewegt sich der Messbetrag zwischen 1 und 5 Promille.
Um die tatsächliche Grundsteuer berechnen zu können, wird der Grundsteuermessbetrag mit dem so genannten Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz wird von der Gemeinde bzw. Stadt festgelegt und kann unterschiedlich hoch sein. Je nach Hebesatz kann die Grundsteuer also variieren.
Die Grundsteuer dient den Kommunen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung, Sozialleistungen etc. Die Höhe der Grundsteuer kann sich daher von Ort zu Ort stark unterscheiden und ist auch abhängig von der Art der Nutzung des Grundstücks (z.B. Wohngrundstück oder Gewerbeimmobilie).
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